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Verbot der Speicherung von IP-Adressen

Immer wieder begegnet uns im Internet das Thema Datenschutz. Ist der Nutzer im Internet überhaupt noch anonym unterwegs oder können Webseitenbetreiber jeden Schritt von ihm mittels Webanalyse verfolgen? Viele Nutzer fragen sich auch, wie Webseiten bei Betreten der Startseite bereits wissen können, welche Produkte für sie interessant sind. Doch für viele von ihnen ist es ein netter Nebeneffekt, dass das Internet bereits genau weiß, was sie kaufen wollen.

Vielen Datenschützern geht dies jedoch bereits zu weit und die Angst, dass aus dem anonymen Nutzer ein gläserner Konsument werden könnte, ist bereits länger vorhanden. Deshalb hat eine Gruppe von Datenschützern, der so genannte Düsseldorfer Kreis,  am 27ten November in Stralsund beschlossen, dass Webseitenbetreiber und Statistikdienste IP-Adressen nur noch speichern dürfen, wenn eine Einwilligung des Nutzers vorliegt.

Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie leicht es wirklich ist einen Nutzer, der hinter einer IP-Adresse steht zu identifizieren!?! Im Allgemeinen muss ein richterlicher Beschluss vorliegen, damit der Nutzer identifiziert werden kann. Es ist also nicht so, dass jede Webseite, die ein Trackingtool wie beispielsweise Google Analytics einsetzt, dazu in der Lage wäre sofort zu sagen:“ Das ist der Herr Schmidt aus Schmidtstadt.“

Grundsätzlich bin ich auch für einen guten Datenschutz, aber:

  • die meisten Mobilfunkanbieter können den geografischen Bereich, in dem sich ein Mensch aufhält, bis auf wenige Meter lokalisieren,
  • Kreditkartenunternehmen wissen, wo und was der Konsument eingekauft hat,
  • und über so genannte Punktesysteme geben die Konsumenten ihre persönlichen Daten zu Marktforschungszwecken frei.

Es stellt sich also die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, das Tracking im Internet einschränken zu wollen, obwohl der Nutzer nicht genau identifiziert werden kann.

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5 Kommentare

radieschen schrieb am 7. Dezember, 2009 @ 16:30

da stimme ich zu. Auf der einen Seite sagt man, dass man die Daten im Internet besser schützen soll und auf der anderen Seite benutzen genau die gleichen Leute täglich Ihre PayBack-Karte damit sie felißig „punkte“ sammeln können.

LG

Holm schrieb am 7. Dezember, 2009 @ 18:03

Man könnte die IP-Adresse auch verkürzen oder Pseudonyme nutzen. Das sollte technisch nicht problematisch sein, wenn Google mitspielt. Dann wäre das leidige Thema vom Tisch.

Martin Assmann schrieb am 7. Dezember, 2009 @ 18:23

Der Schutz der persönlichen Daten ist wichtig. Das steht außer Frage.

Eine IP-Adresse würde ich jedoch nicht zu den persönlichen Daten zählen. Sie kann jederzeit wechseln, sie kann geteilt werden und man kann niemals wirklich wissen, wer die Person hinterm Bildschirm ist.

Web Analytics Europa schrieb am 8. Dezember, 2009 @ 9:37

Eine weiterhin aufreibende Diskussion, da durch die Tatsache des „fliegenden Gerichtsstands“, der bei Internet-Anliegen zum Tragen kommt, das Gericht frei gewählt werden kann.

Eine IP-Adresse ist mindestens laut eines Gerichts personenbezogen. Das heißt, es könnte dort geklagt werden. Aber wie soll den die Praxis aussehen: ein bildschirmfüllender Pop Up für jede Website, die Analyse betreibt, mit der Info, dass hier Web Analytics Tool XY implementiert ist? Und falls dies nicht gewünscht ist, die Aufforderung die Seite (quasi vor Betreten) zu verlassen…

Realitätsfern.

Zudem bietet jedes gute Analytics Tool die Möglichkeit, der Anonymisierung bzw. Nicht-Speicherung von IP-Adressen. Kostenfreie Tools mit Datencenter in den USA aber vielleicht eher nicht…

Alexander schrieb am 14. Dezember, 2009 @ 22:33

Sorry, wenn ich das mal von den SEOs und Analytics und co kommentiere:
(soll doch Google meine Suchergebnisse speichern, soll doch ShopXY versuchen vorher zu sagen was ich kaufen werde; Werbung aus der Region is mir auch Recht, aber bedingt durch meinen Provider erhalte ich eh immer die falsche 😉

Hier geht es auch um Sicherheitsaspekte.

– Maßnahmen gegen Hackversuche
– Mailing Blacklists
– IP-Blacklists im allgemeinen.

Wir setzen bei uns unter anderem ein Script ein, welches die Zugriffe durch Spampbots, Open-Proxies etc. unterbindet. Basierend auf IP-Datenbanken. Auch wenn teilweise ganze Netzbereiche gesperrt werden. Immer wieder landen auch einzelne IPs drunter. Das würde wegfallen

– Keine Möglichkeit gegen Spammer vorzugehen: In dem Moment ab dem ich die IP des Versenders abspeichere würde ich mich strafbar machen.
– Keine Mittel um gegen Hacker und Änhliches „Gesindel“ vorzugehen, da ich nichts inder Hand haben darf, um diesen Zu identifieren
– Keine Möglichkeit zu strafrechtlichen Mitteln zu greifen. Oft genug gibt es verleumdungen, übelste Beleidigungen etc. Sowas bekommt man nicht „live“ mit sondern in 99% der Fälle erst später. Blick in die Serverlogfiles? – Bringt nichts: 123.456.789.xxx .. Tja bleiben 254 mögliche Adressen, wenn die Speicherung dann nur noch mit 2 Octetten erlaubt ist… da darf man als friedliebender Webmaster gar nicht drüber nachdenken.

Ach, ich doof: wozu gibt es denn die Voratsdatenspeicherung? Natürlich! Da sind ja alle zugriffe usw festgehalten…
Da haben die Gerichte ja dann noch ein wenig mehr zu tun, einen Schuldigen zu ermitteln. Und für so einen kleinen Hack einer Privaten Website ist das dann auch sicherlich nicht zu aufwändig. *ironie off*

Eine Gruppe würde das jedenfalls freuen: Das ganze kriminelle Gesocks, das sich dann frei austoben darf. Hacken, Cracken, illegale Downloads… Feuer frei!

Ich habe fertig.
(c) J. T.

Merkt man, dass mich das Thema ein wenig frustriert? ;o)
Grüße aus Bayern

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